Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli

Für ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Bezieher von Alterseinkünften gibt es ab dem Sommer die Möglichkeit, eine vorausgefüllte Steuererklärung per App abzugeben.

Ab der zwei­ten Jah­res­hälf­te haben rund 11,5 Mio. Steu­er­zah­ler die Mög­lich­keit, eine von der Finanz­ver­wal­tung vor­be­rei­te­te Steu­er­erklä­rung mit einem Klick abzu­ge­ben und damit ihre Steu­er­erklä­rungs­pflicht zu erfül­len. Bay­ern, das zen­tral für den Bund und die ande­ren Bun­des­län­der die ELS­TER-Platt­form betreibt, hat dazu die MeinELSTER+-App ent­spre­chend erwei­tert. Bereits ab dem 31. März 2026 kön­nen sich inter­es­sier­te Bür­ger, die in den Anwen­dungs­kreis fal­len und die­se Funk­ti­on künf­tig nut­zen möch­ten, in der MeinELSTER+-App für die Funk­ti­on frei­schal­ten las­sen.

Die Steu­er­erklä­rung per App steht ab dem 1. Juli 2026 für ledi­ge, kin­der­lo­se Arbeit­neh­mer und für Bezie­her von Alters­ein­künf­ten bereit. Wer sich für den Ser­vice anmel­det, erhält dann ab Juli vom zustän­di­gen Finanz­amt eine fer­ti­ge Steu­er­erklä­rung und eine Vor­schau auf den Steu­er­be­scheid mit den bei den Finanz­be­hör­den bereits vor­han­de­nen Steu­er­da­ten für das Steu­er­jahr 2025 bereit­ge­stellt. Die­se Erklä­rung kann dann mit einem Klick abge­sen­det wer­den oder vor der Abga­be noch geän­dert und ergänzt wer­den. Die Funk­tio­nen und den Anwen­der­kreis der App will der Fis­kus in der kom­men­den Zeit nach und nach wei­ter aus­bau­en.

Auch wenn die Steu­er­erklä­rung per App nicht das eins­ti­ge Ver­spre­chen von der Steu­er­erklä­rung umsetzt, die auf einen Bier­de­ckel passt, redu­ziert sie den Auf­wand für die Nut­zer erheb­lich. Dabei ist aller­dings zu beach­ten, dass die vor­be­rei­te­te Steu­er­erklä­rung natür­lich nur die Anga­ben berück­sich­tigt, die dem Fis­kus bereits bekannt sind, was haupt­säch­lich die steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men betrifft. Abzu­zie­hen­de Aus­ga­ben müs­sen dage­gen weit­ge­hend manu­ell ein­ge­tra­gen wer­den, wes­halb eine zu vor­ei­li­ge Nut­zung der Steu­er­erklä­rung per App zwar Zeit spa­ren, aber zu einer höhe­ren Steu­er­last füh­ren kann.