Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026

Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro fällt für Paketsendungen aus dem EU-Ausland ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von 3 Euro an.

Bis­her konn­ten Pake­te mit einem Wert von bis zu 150 Euro zoll­frei in die EU ein­ge­führt wer­den. Vor allem gro­ße chi­ne­si­sche Anbie­ter wie Shein und Temu haben sich das zunut­ze gemacht, um Bil­lig­pro­duk­te mög­lichst güns­tig an Kun­den in der EU zu ver­trei­ben. Weil die Anbie­ter inner­halb der EU unter der Bil­lig­kon­kur­renz aus dem Aus­land lei­den und die öffent­li­chen Kas­sen noch nie undank­bar für eine neue Ein­nah­me­quel­le waren, hat­ten die EU-Staa­ten schon im Novem­ber 2025 beschlos­sen, die 150-Euro-Frei­gren­ze abzu­schaf­fen. Weil jedoch erst eine Online-Platt­form zur Abwick­lung und Kon­trol­le der neu­en Rege­lung ent­wi­ckelt wer­den muss, ist deren Umset­zung erst für Mit­te 2028 geplant.

Bis es soweit ist, hat die EU eine Über­gangs­re­ge­lung ver­ein­bart, nach der ab dem 1. Juli 2026 für zwei Jah­re eine Abga­be für jedes Paket mit einem Waren­wert bis 150 Euro erho­ben wird. Die­se pau­scha­le Zoll­ab­ga­be beträgt 3 Euro. Hin­zu kommt wie bis­her die Ein­fuhr­um­satz­steu­er. Aller­dings fällt die Abga­be nicht pro Paket an, son­dern pro Zoll­po­si­ti­on im Zoll­ta­rif der EU. Für den Käu­fer ist dabei nicht immer ein­leuch­tend, was in die­sel­be Zoll­po­si­ti­on fällt und was nicht. Bei­spiels­wei­se gibt es für Klei­dung im Zoll­ta­rif eben­so ver­schie­de­ne Unter­po­si­tio­nen für unter­schied­li­che Mate­ria­li­en wie für unter­schied­li­che Klei­dungs­ar­ten. Wer also drei Damen­blu­sen aus Sei­de bestellt, zahlt ins­ge­samt nur eine Abga­be von 3 Euro, weil alle Arti­kel in die­sel­be Zoll­ta­rif­po­si­ti­on fal­len. Ent­hält die Bestel­lung dage­gen eine Blu­se aus Sei­de und eine aus Syn­the­tik oder eine Damen­blu­se und ein Her­ren­hemd, fällt eine Abga­be von 6 Euro an. Immer­hin unter­schei­det der Zoll­ta­rif nicht nach Alter, nur nach Geschlecht. Klei­dung für Mäd­chen fällt also in die­sel­be Kate­go­rie wie Damen­klei­dung und Jun­gen­klei­dung in die Kate­go­rie der jewei­li­gen Her­ren­klei­dung.

Die­se Fein­hei­ten erfor­dern manch­mal etwas Tüf­te­lei bei der Bestel­lung, wenn man mög­lichst abga­bens­par­sam meh­re­re Pro­duk­te in einer Bestel­lung kom­bi­nie­ren will. Wie sich die­se Pau­schal­ab­ga­be auf das Geschäft von Shein, Temu & Co. aus­wirkt, wird sich bald zei­gen. Die Rege­lung ist nicht zuletzt eine Reak­ti­on dar­auf, dass Shein, Temu und ande­re chi­ne­si­sche Bil­lig­an­bie­ter nach den Zoll­ka­prio­len in den USA den Ver­trieb in die EU deut­lich for­ciert haben.