Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Seit 2011 ver­öf­fent­licht das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jedes Früh­jahr eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben und gleich lau­ten­den Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der. Mit ins­ge­samt 179 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen, die nach dem 31. Dezem­ber 2025 nicht mehr ange­wen­det wer­den sol­len, liegt die Zahl der aus­sor­tier­ten Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen spür­bar über dem lang­jäh­ri­gen Mit­tel. Im Ver­gleich dazu ist die Lis­te wei­ter­hin gül­ti­ger Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen 110 Sei­ten lang und hat 1.981 Ein­trä­ge. Damit fällt die Posi­tiv­lis­te aus­nahms­wei­se kür­zer aus als im Vor­jahr, in dem die Lis­te noch 114 Sei­ten und 2.019 Ein­trä­ge umfass­te.