Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll die Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau von Anfang 2024 abgesenkt werden.

Schon län­ger geplant und daher auf Dau­er ange­legt ist eine Sen­kung der Luft­ver­kehrs­steu­er ab dem 1. Juli 2026. Den ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf hat die Bun­des­re­gie­rung am 1. April 2026 beschlos­sen und an den Bun­des­tag zur Bera­tung wei­ter­ge­lei­tet. Die der­zeit gel­ten­den Steu­er­sät­ze sol­len dadurch auf das Niveau der Luft­ver­kehr­steu­er­sät­ze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt wer­den. Kon­kret bedeu­tet das:

  • Der Steu­er­satz für Ziel­län­der in bis zu 2.500 km Ent­fer­nung wird von 15,53 Euro um 2,50 Euro auf 13,03 Euro gesenkt.

  • Der Steu­er­satz für Ziel­län­der zwi­schen 2.500 und 6.000 km Ent­fer­nung wird von 39,34 Euro um 6,33 Euro auf 33,01 Euro gesenkt.

  • Der Steu­er­satz für Ziel­län­der mit einer Ent­fer­nung von über 6.000 km wird von 70,83 Euro um 11,40 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.

Für das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ist es wich­tig, dass die Sen­kun­gen an die Rei­sen­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Aller­dings sind die Kos­ten für den Treib­stoff so extrem gestie­gen, dass die redu­zier­te Steu­er­last nicht zu einer Ent­las­tung der Rei­sen­den son­dern — zumin­dest vor­erst — bes­ten­falls zu einer leicht gemil­der­ten Belas­tung auf­grund höhe­rer Ticket­prei­se führt.