Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und geht nun bei der zinslosen Ratenzahlung für eine Immobilie nicht mehr von einem Zinsanteil in den Teilzahlungen aus.

Der pri­va­te Ver­kauf von Wirt­schafts­gü­tern ist nach dem Ablauf der Spe­ku­la­ti­ons­frist in der Regel steu­er­frei. Für Immo­bi­li­en beträgt die Spe­ku­la­ti­ons­frist zehn Jah­re, für die meis­ten übri­gen Wirt­schafts­gü­ter ein Jahr. Wenn der Ver­käu­fer mit dem Käu­fer eine Raten­zah­lung ver­ein­bart, kann es trotz­dem sein, dass das Finanz­amt einen Anteil des Kauf­prei­ses kas­sie­ren will.

So erging es einem Eltern­paar, das eine Immo­bi­lie an sei­ne Toch­ter ver­kauf­te und mit die­ser eine zins­lo­se Raten­zah­lung für den Kauf­preis ver­ein­bar­te. Trotz der ver­trag­li­chen Rege­lung ging das Finanz­amt davon aus, dass in den Kauf­preis­ra­ten auch ein Zins­an­teil ent­hal­ten ist, der bei den Eltern zu steu­er­pflich­ti­gen Kapi­tal­erträ­gen führt. Bis­her hat­te der Fis­kus bei die­sem Vor­ge­hen Rücken­de­ckung durch die Recht­spre­chung, doch der Bun­des­fi­nanz­hof hat nun sei­ne lang­jäh­ri­ge Recht­spre­chung geän­dert.