Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform

Eine Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird nach den Plänen der Großen Koalition durch Anhebung der Reichensteuer und Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen gegenfinanziert.

Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on hat sich auf ein Kon­zept zur Reform der Ein­kom­men­steu­er geei­nigt, mit dem ab 2027 nied­ri­ge und mitt­le­re Ein­kom­men steu­er­lich ent­las­tet wer­den sol­len. Die Ent­las­tung erfolgt durch

  • eine Anhe­bung des Grund­frei­be­tra­ges (vor­aus­sicht­lich in zwei Stu­fen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028),

  • die Anhe­bung des Kin­der­frei­be­tra­ges,

  • die Erhö­hung des Kin­der­gel­des (vor­aus­sicht­lich in zwei Stu­fen bis auf 272 Euro im Jahr 2028),

  • eine Anhe­bung des Arbeit­neh­mer­pausch­be­tra­ges (vor­aus­sicht­lich um 200 Euro auf 1.430 Euro) und

  • ein Abfla­chen der zwei­ten Pro­gres­si­ons­zo­ne im Steu­er­ta­rif. Damit greift auch der Spit­zen­steu­er­satz erst ab 70.600 Euro.

Exak­te Wer­te für die geplan­ten Ände­run­gen wird das Finanz­mi­nis­te­ri­um aus­ar­bei­ten, sobald im Herbst der nächs­te Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richt vor­liegt, da die Anhe­bung von Grund- und Kin­der­frei­be­trag von den Ergeb­nis­sen in die­sem Bericht abhän­gen. Die Ent­las­tung ist so aus­ge­stal­tet, dass sie für Fami­li­en mit Kin­dern am stärks­ten wirkt. In vol­ler Wir­kung ab 2028 soll eine berufs­tä­ti­ge Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem zu ver­steu­ern­den Gesamt­ein­kom­men von 60.000 Euro gegen­über heu­te um mehr als 600 Euro jähr­lich ent­las­tet wer­den. Aller­dings wird von der Ent­las­tung viel wie­der durch Refor­men an den Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­te­men auf­ge­zehrt, die teil­wei­se mit zusätz­li­chen Bei­trä­gen, Leis­tungs­kür­zun­gen und höhe­ren Zuzah­lun­gen ver­bun­den sind.

Das Ent­las­tungs­vo­lu­men der Reform beläuft sich auf ins­ge­samt ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr. Die Steu­er­aus­fäl­le von Län­dern und Kom­mu­nen, die über die ver­fas­sungs­recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Erhö­hung des Grund­frei­be­tra­ges und des Kin­der­frei­be­tra­ges respek­ti­ve des Kin­der­gel­des hin­aus­ge­hen, soll der Bund aus­glei­chen. Die Gegen­fi­nan­zie­rung der Ent­las­tung klei­ner und mitt­le­rer Ein­kom­men erfolgt durch meh­re­re Maß­nah­men, vor allem über eine Ver­än­de­rung der “Rei­chen­steu­er”:

  • Der Steu­er­satz von 45 % (soge­nann­te “Rei­chen­steu­er”), der bis­her erst ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 277.826 Euro fäl­lig wird, gilt künf­tig bereits ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 250.000 Euro. Ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 280.000 Euro steigt der Steu­er­satz noch­mals um 2 % auf 47%.

  • Der Pau­schal­steu­er­satz bei den Mini-Jobs wird von 2 % auf 5 % ange­ho­ben.

  • Die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Hand­wer­k­erleis­tun­gen wird von 20 % auf 15 % redu­ziert und der jähr­li­che Höchst­be­trag dem­entspre­chend von 1.200 Euro auf 900 Euro redu­ziert.

Neben den Ent­las­tungs- und Reform­plä­nen hat die Koali­ti­on auch eine Ände­rung bei den steu­er­lich begüns­tig­ten Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­gen beschlos­sen. Hier soll die Ober­gren­ze ab 2027 bei einem Stun­den­lohn von 75 Euro lie­gen (bis­her 50 Euro). Gleich­zei­tig wird der steu­er­freie Zuschlag, soweit er in den Rege­lungs­be­reich eines Tarif­ver­tra­ges fällt, voll­stän­dig bei­trags­frei gestellt.