Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
Ab 2027 soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, in einer späteren Stufe dann auch für Erstgeborene.
Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines “Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes” zugestimmt und damit die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe ab 2027 antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne.

In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten. Bürger können dazu dem Bundeszentralamt für Steuern schon heute ihre IBAN mitteilen — entweder über das ELSTER-Portal oder über die App IBAN+.
Die Neuregelung greift allerdings nur dann, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden. Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. Zwar sind sich die Koalitionsfraktionen einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden.
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