Eigenheimzulage auch für Erweiterungen

Auch ein Erweiterungsbau kann durch die Eigenheimzulage begünstigt werden.

Die Eigen­heim­zu­la­ge kann Ihnen auch für einen Erwei­te­rungs­bau gewährt wer­den. Die Bedin­gun­gen dafür las­sen sich kurz zusam­men­fas­sen:

  • Neu­er Wohn­raum unter wesent­li­chem Bau­auf­wand

  • Erwei­te­rung einer bereits vor­han­den Woh­nung

  • Nut­zung zu eige­nem Wohn­zweck

Unter einer Erwei­te­rung wird das Schaf­fen von neu­em Wohn­raum unter wesent­li­chem Bau­auf­wand ver­stan­den. Vor­aus­set­zung für die Begüns­ti­gung Ihres Erwei­te­rungs­baus ist zunächst, dass die Erwei­te­rung einer schon vor­han­de­nen Woh­nung zuge­rech­net wer­den kann. För­der­zweck soll hier näm­lich die Begüns­ti­gung der Her­stel­lungs­kos­ten für Erwei­te­run­gen an Ihrer Woh­nung sein, deren Wohn­flä­che Sie ver­grö­ßern. Dar­über hin­aus ist für die Gewäh­rung der Eigen­heim­zu­la­ge Vor­aus­set­zung, dass Sie die Woh­nung und die Erwei­te­rung zu eige­nen Wohn­zwe­cken nut­zen.