Vermögensumschichtung nach Übertragung

Nach einer geänderten Rechtsprechung bestehen jetzt Steuerrisiken bei einer Vermögensumschichtung nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen.

Hat eine Ver­mö­gens­über­tra­gung gegen Ver­sor­gungs­leis­tun­gen statt­ge­fun­den, so bestehen erheb­li­che steu­er­li­che Risi­ken, wenn das über­tra­ge­ne Ver­mö­gen spä­ter umge­schich­tet wird. Nach bis­he­ri­ger Auf­fas­sung hat­te eine Ver­mö­gensum­schich­tung in eine sog. exis­tenz­si­chern­de Wirt­schafts­ein­heit, z. B. der Kauf eines ande­ren Miet­wohn­grund­stücks anstel­le des über­tra­ge­nen Miet­wohn­grund­stücks, kei­ne steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen, wenn die Spe­ku­la­ti­ons­fris­ten beach­tet wur­den. Das ist jetzt auf­grund einer geän­der­ten Recht­spre­chung anders, sofern die Über­tra­gung nach dem 31. Okto­ber 2002 erfolg­te. Die­se Ver­mö­gensum­schich­tun­gen wer­den jetzt als Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te mit den ent­spre­chen­den steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen ange­se­hen, sodass Sie vor einer Ver­äu­ße­rung des zu über­tra­gen­den Ver­mö­gens stets fach­kun­di­gen Rat ein­ho­len soll­ten!