Unfallversicherung für Außendienstmitarbeiter

Um Forderungen im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung für Außendienstmitarbeiter in Betracht ziehen.

Für Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst soll­ten Sie eine Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung abschlie­ßen, damit Sie bei einem Unfall nicht zu Zah­lun­gen her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Ver­si­che­rungs­neh­mer soll­te nicht das Unter­neh­men, son­dern der Mit­ar­bei­ter sein. Andern­falls fal­len im Scha­den­fall hohe Lohn­steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­zah­lun­gen an.

Sind die Mit­ar­bei­ter die ver­si­cher­ten Per­so­nen, so sind die vom Arbeit­ge­ber gezahl­ten Ver­si­che­rungs­prä­mi­en Arbeits­lohn. Aller­dings sind nur 60 % der Prä­mi­en Arbeits­lohn, da es sich teil­wei­se um eine steu­er­freie Rei­se­kos­ten­ver­gü­tung han­delt. Zudem haben Sie die Mög­lich­keit, die Lohn­steu­er mit 20 % zu pau­scha­lie­ren, sofern es sich um eine Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung han­delt und der auf den ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter ent­fal­len­de antei­li­ge Bei­trag ohne Ver­si­che­rungsteu­er nicht mehr als 62 € im Kalen­der­jahr beträgt. Bei einer Lohn­steu­er­pau­scha­lie­rung fal­len kei­ne Sozi­al­ab­ga­ben an.