Bei Ausbildungsunterbrechung entfällt das Kindergeld

Eine Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Eine Beur­lau­bung Ihres Kin­des vom Stu­di­um oder der Aus­bil­dung stellt in jedem Fall eine Unter­bre­chung der Aus­bil­dung dar, die den Anspruch auf Kin­der­geld ent­fal­len läßt. Beur­laub­te Stu­die­ren­de sind nicht berech­tigt, an Lehr­ver­an­stal­tun­gen teil­zu­neh­men und Uni­ver­si­täts­ein­rich­tun­gen zu besu­chen, so dass dar­aus ein­deu­tig eine Unter­bre­chung der Aus­bil­dung zu fol­gern ist. Dar­an ändert sich auch nichts, falls Ihr Kind trotz der Beur­lau­bung an Fach­ver­an­stal­tun­gen teil­ge­nom­men hat.

Auch eine Beur­lau­bung wegen Kin­der­be­treu­ung ändert dar­an auch nichts. Die Kin­der­be­treu­ung führt nicht dazu, dass Kin­der­geld für einen län­ge­ren als für die Aus­bil­dung not­wen­di­gen Zeit­raum gezahlt wird. Beim Anspruch auf Kin­der­geld kann nicht berück­sich­tigt wer­den, ob Ihr Kind sich fami­li­en­be­dingt in eine sol­che Situa­ti­on manö­vriert hat.