Beruflicher Nutzungsanteil bei PCs und Peripheriegeräten

Die Nutzung einer privaten PC-Anlage und der Peripheriegeräte kann im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung in einen beruflichen und einen privaten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.

Die Nut­zung einer häus­li­chen PC-Anla­ge und der Peri­phe­rie­ge­rä­te kann im Rah­men der steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung in einen beruf­li­chen und einen pri­va­ten Nut­zungs­teil auf­ge­teilt wer­den. Dabei kommt es nicht ein­mal drauf an, dass Sie nach­wei­sen, in wel­chem Umfang Sie den PC beruf­lich nut­zen. Es genügt, dass Sie nach­wei­sen, dass Sie den PC über­haupt beruf­lich nut­zen.

Nut­zen Sie die häus­li­che PC-Anla­ge nur außer­halb der Dienst­zei­ten, bei­spiels­wei­se abends und am Wochen­en­de, und nur in Ergän­zung Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit, so wird der beruf­li­che Nut­zungs­an­teil im Wege der griffs­wei­sen Schät­zung mit 35 % ange­setzt. Glei­ches gilt für die Peri­phe­rie­ge­rä­te wie Moni­tor, Dru­cker und Scan­ner, da sie selb­stän­di­ge Wirt­schafts­gü­ter sind. Somit kön­nen die Auf­wen­dun­gen für die ent­spre­chen­den Gerä­te in Höhe von 35 % als Wer­bungs­kos­ten berück­sich­tigt wer­den.