Ausländischer Wohnsitz eines Schulkinds

Der ausländische Wohnsitz eines Schulkinds führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.

Schi­cken Sie ihr Kind zum Schul­be­such ins Aus­land, ver­liert das Kind grund­sätz­lich sei­nen Wohn­sitz im Inland. Dar­an ändert sich auch nichts, wenn das Kind sich besuchs­wei­se in der Woh­nung der Eltern auf­hält oder nach Errei­chen des Schul­ab­schlus­ses sei­ne Rück­kehr nach Deutsch­land geplant ist. Als Fol­ge des feh­len­den Wohn­sit­zes im Inland geht auch der Anspruch auf Kin­der­geld ver­lo­ren. Erhal­ten bleibt aller­dings der Kin­der­frei­be­trag.

Anders sieht es mit dem Wohn­sitz beim Aus­lands­stu­di­um Ihres Kin­des aus. Auch bei einem lang­jäh­ri­gen Aus­lands­auf­ent­halt kann ein Inlands­wohn­sitz des Kin­des gege­ben sein. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass Ihr Kind sich fünf Mona­te im Jahr im Inland in der Woh­nung der Eltern auf­hält. Zudem muss Ihr Kind die elter­li­che Woh­nung zum zwi­schen­zeit­li­chen Woh­nen in aus­bil­dungs­frei­en Zei­ten nut­zen.