Vorsteuerabzug aus pauschalen Reisespesen

Über den Vorsteuerabzug aus pauschalen Reisespesen entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof.

Bis zum 31. März 1999 konn­ten Sie aus den Kos­ten­pau­scha­len bei den Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und beim Kilo­me­ter­geld — falls ein pri­va­ter Pkw benutzt wur­de — einen Vor­steu­er­ab­zug gel­tend machen. Seit­dem ist umstrit­ten, ob die Ein­schrän­kung des Vor­steu­er­ab­zu­ges gegen EU-Recht ver­stößt.

Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz hat jetzt ent­schie­den, dass ein Vor­steu­er­ab­zug bei pau­scha­len Rei­se­spe­sen nicht mög­lich ist, das Gericht hat aber wegen grund­sätz­li­cher Bedeu­tung die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen. Dem­nächst wird also das höchs­te deut­sche Steu­er­ge­richt die­se Fra­ge ent­schei­den. Bis dahin gilt, dass Sie auf jeden Fall aus vor­lie­gen­den Rech­nun­gen bis zur Höhe der zuläs­si­gen Rei­se­spe­sen den Vor­steu­er­ab­zug gel­tend machen soll­ten.