Dienstwagensteuer auch für Geländewagen
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die 1 %-Regelung auch für Geländewagen gilt, obwohl diese nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als PKW sondern als “andere Fahrzeuge” behandelt werden. Damit entfällt ein Anreiz, sich einen Geländewagen in der Annahme zuzulegen, dass dieser nicht mit der Dienstwagensteuer belegt wird.

In einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen wurde festgelegt, dass die 1 %-Regelung auch bei einem Taxi anzuwenden ist. Weiter entschieden die Richter, dass ein Fahrtenbuch stets im Original vorzulegen ist, es empfiehlt sich nicht, das Fahrtenbuch in Reinschrift zu übertragen.
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