Einspruchsbearbeitung der Finanzämter

Die amtliche Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat eine Sta­tis­tik über die Bear­bei­tung von Ein­sprü­chen durch die Finanz­äm­ter im letz­ten Jahr vor­ge­legt. Die Sta­tis­tik belegt, dass es sich loh­nen kann, gegen einen Steu­er­be­scheid Ein­spruch ein­zu­le­gen. Im Jahr 2002 wur­den 3.385.571 Ein­sprü­che gegen Steu­er­be­schei­de ein­ge­legt. Davon waren 64,2 % erfolg­reich, und 21,1 % haben sich erle­digt, so dass die Erfolgs­quo­te genau genom­men noch höher ist. Nur in 14,7 % der Fäl­le ergin­gen Ein­spruchs­ent­schei­dun­gen. Erstaun­lich ist, dass die Finanz­ver­wal­tung die Zahl der jähr­lich erlas­se­nen Steu­er­be­schei­de nicht ken­nen will, so dass die Ein­spruchs­quo­te eben­so wie die defi­ni­ti­ve Erfolgs­quo­te unbe­kannt ist.

Die hohe Zahl der erfolg­rei­chen Ein­sprü­che belegt nicht zwin­gend die Annah­me, dass die Finanz­ver­wal­tung schlam­pig arbei­tet. Die Abhil­fen beru­hen häu­fig dar­auf, dass erst im Ein­spruchs­ver­fah­ren Steu­er­erklä­run­gen abge­ge­ben wer­den oder Bele­ge vor­ge­legt wer­den. Ande­rer­seits belegt aber die­se Sta­tis­tik, dass Steu­er­be­schei­de in jedem Fall geprüft wer­den müs­sen.