Kosten für Updates von Standardsoftware

Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Nach einer Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts Nie­der­sach­sen sind die Kos­ten für den Kauf eines Updates für eine Stan­dard­soft­ware sofort abzugs­fä­hi­ge Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten. Außer­dem wur­de von den Rich­tern ent­schie­den, dass die Abschrei­bungs­dau­er für Stan­dard­soft­ware der von Hard­ware ent­spricht und damit in der Regel drei Jah­re beträgt.