Schwiegerkinder sind auch nach einer Scheidung erbberechtigt

Wird ein Ehegatte von den Schwiegereltern als Erbe eingesetzt, so verliert er sein Erbrecht nicht automatisch durch eine spätere Scheidung der Ehe.

Die Tes­tier­frei­heit gewähr­leis­tet die per­sön­li­che Aus­ge­stal­tung der Erb­fol­ge, soweit die­se inner­halb der gesetz­li­chen Gren­zen ver­läuft. Hier­von erfasst wird auch die Mög­lich­keit, die Schwie­ger­kin­der als Erben oder zumin­dest Mit­er­ben ein­zu­set­zen. Die­se gewill­kür­te Erb­fol­ge ver­liert ihre Gül­tig­keit nicht allei­ne durch eine spä­te­re Schei­dung der Ehe.

Der Bun­des­ge­richts­hof hat so ent­schie­den über eine Vor­la­ge­an­fra­ge bezüg­lich der Erbein­set­zung eines Ehe­part­ners durch des­sen Schwie­ger­el­tern. Die Kon­stel­la­ti­on, dass die Schwie­ger­el­tern eine Erbein­set­zung vor­neh­men, sei nicht mit der gesetz­lich gere­gel­ten Kon­stel­la­ti­on der wech­sel­sei­ti­gen Erbein­set­zung der Ehe­gat­ten ver­gleich­bar. Kommt es näm­lich bei letz­te­rer zur Auf­lö­sung der Ehe, wird die Erbein­set­zung in der Regel als unwirk­sam ange­se­hen, da im Zeit­punkt der Erbein­set­zung von einer lebens­läng­li­chen Ehe als Nor­mal­fall aus­ge­gan­gen wor­den ist. Eben dies kön­ne gera­de bei einer schwie­ger­el­ter­li­chen Erbein­set­zung nicht unter­stellt wer­den.