Entwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Investmentmodernisierungsgesetz vorgelegt.

Die Bun­des­re­gie­rung plant ein “Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Invest­ment­we­sens und zur Besteue­rung von Invest­ment­ver­mö­gen”, des­sen Ent­wurf der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter jetzt vor­ge­legt hat. Mit dem Invest­ment­moder­ni­sie­rungs­ge­setz sol­len die Rah­men­be­din­gun­gen für Invest­ment­fonds so ver­bes­sert wer­den, dass die Wett­be­werbs­fä­hig­keit deut­scher Fonds­ge­sell­schaf­ten ins­be­son­de­re gegen­über Anbie­ter in ande­ren EU-Staa­ten geför­dert wird. Gleich­zei­tig wer­den mit dem Gesetz die Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht und der Anle­ger­schutz gestärkt.

Neben der erst­ma­li­gen Zulas­sung von Hedge­fonds sieht das Gesetz unter ande­rem die Auf­he­bung der bis­her gesetz­lich gere­gel­ten Fonds­ty­pen, ein deut­lich schnel­le­res Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für Ver­trags­be­din­gun­gen von Invest­ment­fonds und Anpas­sun­gen im Bereich der Besteue­rung in- und aus­län­di­scher Fonds vor, bei­spiels­wei­se die Anwen­dung des Halb­ein­künf­te­ver­fah­rens auch bei Aus­lands­fonds.

Mit der Rege­lung von Hedge­fonds wird es Fonds­ge­sell­schaf­ten ermög­licht, alter­na­ti­ve und inno­va­ti­ve Anla­ge­stra­te­gi­en umzu­set­zen. Hedge­fonds kön­nen auch in schwie­ri­ger Markt­la­ge Erträ­ge erwirt­schaf­ten. Vor dem Hin­ter­grund der Bör­sen­ent­wick­lung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren sind sie für insti­tu­tio­nel­le Anle­ger immer wich­ti­ger gewor­den. Zur Risi­ko­be­gren­zung wer­den die Anla­ge­instru­men­te, die von einem Hedge­fonds erwor­ben wer­den kön­nen, beschränkt. Außer­dem gel­ten für Hedge­fonds hohe Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen. Um dar­über hin­aus für den pri­va­ten Anle­ger das Risi­ko zu ver­rin­gern, ist die Anla­ge für die­se Per­so­nen­grup­pe auf eine Betei­li­gung an Dach­fonds beschränkt. Pri­vat­an­le­ger müs­sen von den Fonds­an­bie­tern zudem mit einem expli­zi­ten Warn­hin­weis auf das Risi­ko eines Total­ver­lus­tes des ein­ge­setz­ten Kapi­tals hin­ge­wie­sen wer­den.

Steu­er­lich wer­den Hedge­fonds wie die her­kömm­li­chen Invest­ment­fonds behan­delt. Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus Ter­min­ge­schäf­ten unter­lie­gen nicht der Besteue­rung, gleich­gül­tig ob die­se Geschäf­te zu Zwe­cken der Absi­che­rung oder zu Zwe­cken der Inves­ti­ti­on getä­tigt wer­den. Hedge­fonds und Hedge­fonds-Zer­ti­fi­ka­te wer­den damit steu­er­lich gleich behan­delt.