Vermietungsmodell für Ehepartner

Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auch die Vermietung einer Wohnung an den Ehepartner möglich.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat abge­seg­net, dass im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung ein Ehe­gat­te dem ande­ren eine am Beschäf­ti­gungs­ort gele­ge­ne Woh­nung ver­mie­ten kann. Vor­aus­set­zung ist, dass im Miet­ver­trag fremd­üb­li­che Bedin­gun­gen ver­ein­bart wer­den.

Eine sol­che Ver­mie­tung ist kein Rechts­miss­brauch, wie die Finanz­ver­wal­tung mein­te. Der Ehe­part­ner kann frei über sein Eigen­tum und damit über eine Ver­mie­tung ent­schei­den. Dies führ­te im ent­schie­de­nen Fall zur Berück­sich­ti­gung steu­er­li­cher Ver­lus­te aus der Ver­mie­tung.