Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt.

Der Ent­wurf zum Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2003 ist da. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat einen Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung der steu­er­li­chen Vor­schrif­ten vor­ge­legt. Im Ein­zel­nen sind fol­gen­de Ände­run­gen geplant:

  • Das Besteue­rungs­ver­fah­ren soll durch die dau­er­haf­te Zuord­nung eines bestimm­ten Ord­nungs­merk­mals für jeweils ein Steu­er­sub­jekt ver­ein­facht wer­den.

  • Bis­he­ri­ge Ver­wal­tungs­re­ge­lun­gen zum anschaf­fungs­na­hen Auf­wand sol­len im Gesetz ver­an­kert wer­den.

  • Die Steu­er­erklä­rung von Kapi­tal­an­le­gern soll durch die jähr­li­che Aus­stel­lung einer zusam­men­fas­sen­den Beschei­ni­gung der inlän­di­schen Kre­dit- und Finanz­dienst­leis­tungs­in­sti­tu­te für Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen und aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten ver­ein­facht wer­den.

  • Das Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­ver­fah­ren soll durch elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen an die Finanz­ver­wal­tung moder­ni­siert wer­den.

  • In beson­ders ein­fa­chen Fäl­len soll die Steu­er­erklä­rung für Arbeit­neh­mer auf Basis der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung erfol­gen.

  • Die Abwick­lung der wegen des Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleichs anhän­gi­gen Mas­sen­ein­sprü­che und Mas­sen­an­trä­ge für Alt­fäl­le soll durch gesetz­li­che Fik­ti­on pra­xis­ge­recht gelöst wer­den.

Ziel die­ses Ent­wurfs sol­len die Ver­ein­fa­chung, Moder­ni­sie­rung und Har­mo­ni­sie­rung der Besteue­rungs­pra­xis sein. Dar­über hin­aus sol­len geziel­te Maß­nah­men zu einer Ent­las­tung in der Besteue­rungs­pra­xis füh­ren. Ob der Ent­wurf sei­nem Anspruch gerecht wer­den wird, ist aber eher zu bezwei­feln.