Existenzgründerbeihilfe ist steuerfrei

Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Wenn Sie sich selb­stän­dig machen, erhal­ten Sie even­tu­ell einen Exis­tenz­grün­dungs­zu­schuss, bei­spiels­wei­se aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds und aus Lan­des­mit­teln. Die­se Zuschüs­se sind kei­ne steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ein­nah­me, son­dern steu­er­frei. Der Exis­tenz­grün­der­zu­schuss ist zwar begriff­lich eine Betriebs­ein­nah­me und nicht unmit­tel­bar steu­er­frei, aller­dings wen­det man § 3 Nr. 2 EStG ent­spre­chend an.

Begrün­det wird das damit, dass die Exis­tenz­grün­der­zu­schüs­se Leis­tun­gen sind, die Arbeit­neh­mern und Arbeits­su­chen­den zugu­te kom­men oder der Aus­bil­dung oder Fort­bil­dung die­nen. Für Sie zählt das Ergeb­nis: Die Exis­tenz­grün­der­bei­hil­fe ist kei­ne steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ein­nah­me.