Gemischtes Bankkonto bei Einzelunternehmern

Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.

Mit der Grün­dung eines Unter­neh­mens soll­ten Sie auch gleich ein eige­nes Bank­kon­to für die betrieb­li­chen Zwe­cke ein­rich­ten. Zwar sind Sie von Geset­zes wegen nicht ver­pflich­tet, für pri­va­te und betrieb­li­che Vor­gän­ge getrenn­te Bank­kon­ten zu unter­hal­ten. Die Füh­rung von gemisch­ten Bank­kon­ten ist aber nicht zu emp­feh­len, sie führt zu erhöh­ten Nach­weis­pflich­ten.

Der Steu­er­pflich­ti­ge muss näm­lich durch ent­spre­chen­de Auf­zeich­nun­gen die Her­kunft pri­va­ter Gel­der bele­gen. Wenn die­se Auf­zeich­nun­gen feh­len, dann darf das Finanz­amt auch die Ein­künf­te schät­zen und wird im Zwei­fel auch pri­va­te Ein­nah­men als betrieb­li­che Ein­nah­men anse­hen. Wür­den getrenn­te Bank­kon­ten geführt, so wären der­ar­ti­ge Nach­wei­se nicht erfor­der­lich.