Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

Spielen Sie mit dem Gedanken an eine Existenzgründung, so sollten Sie auch an zwei Varianten denken, bei denen Ihnen unter Umständen staatliche Hilfe durch das Arbeitsamt zusteht: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld.

Wer arbeits­los ist und sich selbst­stän­dig macht, bekommt finan­zi­el­le Hil­fe vom Arbeits­amt. Dabei gibt es nicht nur eine Mög­lich­keit, sich finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zu sichern, meist kom­men sogar zwei För­der­va­ri­an­ten in Betracht: der Grün­der­zu­schuss für die Ich-AG oder das Über­brü­ckungs­geld.

Wel­che Vari­an­te für Sie die geeig­ne­te­re und bes­se­re Lösung ist, Ich-AG oder Über­brü­ckungs­geld, hängt von Ihren Plä­nen, Vor­stel­lun­gen und Erwar­tun­gen ab, und eben­so davon, ob Sie bis­her viel oder wenig Arbeits­lo­sen­geld bekom­men haben. Grund­sätz­lich gilt: Hat­ten Sie vor­her wenig Arbeits­lo­sen­geld, wol­len in Ihrer neu­en Fir­ma allei­ne blei­ben und kei­nen über­mä­ßi­gen Gewinn erwirt­schaf­ten, so sind Sie mit der Ich-AG gut bera­ten.

Hat­ten Sie hin­ge­gen viel Arbeits­lo­sen­geld und wol­len schon im ers­ten Jahr rich­tig Gewinn machen und Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, so haben Sie in der Regel vom Über­brü­ckungs­geld grö­ße­re Vor­tei­le zu erwar­ten. Dar­über hin­aus soll­ten Sie bei Ihrer Ent­schei­dung aber auch Details wie Ein­kom­men, Absi­che­rung der Fami­lie, gesetz­li­che Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung und pri­va­te Vor­sor­ge berück­sich­ti­gen.