Neues Formular EÜR ab 2004

Ab 2004 kommt das neue Formular EÜR für die Einnahme-Überschussrechnung. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich auf dieses neue Formular einstellen, damit sie die notwendigen Konten einrichten.

Wie detail­liert und umfang­reich die Ein­nah­me-Über­schuss­rech­nung gestal­tet wur­de, konn­ten die Steu­er­pflich­ti­gen bis­her selbst bestim­men. Damit ist jetzt jedoch für alle Wirt­schafts­jah­re, die nach dem 31. Dezem­ber 2003 begin­nen, Schluss. Die Finanz­ver­wal­tung hat ein neu­es For­mu­lar ein­ge­führt, das bei der Gewinn­ermitt­lung durch Ein­nah­me-Über­schuss­rech­nung aus­ge­füllt und der Steu­er­erklä­rung bei­gefügt wer­den muss. Der Zweck des neu­en For­mu­lars ist klar: Dem Finanz­amt soll die Kon­trol­le der ein­ge­reich­ten Steu­er­erklä­run­gen erleich­tert wer­den. Soweit in dem neu­en For­mu­lar nach ein­zel­nen Ein­nah­men oder Aus­ga­ben geson­dert gefragt wird, emp­fiehlt es sich, ent­spre­chen­de Kon­ten ein­zu­rich­ten, deren End­zah­len in das For­mu­lar über­nom­men wer­den kön­nen.

Das neue For­mu­lar hat eine erheb­li­che ver­fah­rens­recht­li­che Bedeu­tung, da nach der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­ho­fes ein gro­bes Ver­schul­den anzu­neh­men ist, wenn ein Steu­er­erklä­rungs­for­mu­lar unrich­tig oder unvoll­stän­dig aus­ge­füllt wur­de. Das hat die Kon­se­quenz, dass bestands­kräf­ti­ge Steu­er­be­schei­de nicht wegen neu­er Tat­sa­chen berich­tigt wer­den kön­nen. Im Rah­men einer Betriebs­prü­fung kann auch nicht mehr vor­ge­tra­gen wer­den, man habe die Behand­lung der Kos­ten nicht gekannt oder man habe unwis­sent­lich Pri­vat­an­tei­le nicht erklärt. In Zukunft wird es daher häu­fi­ger zur Ein­lei­tung von Steu­er­straf­ver­fah­ren kom­men.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und ein Mus­ter für das neue For­mu­lar ste­hen auf der Web­site des Bun­des­fi­nanz­mins­te­ri­ums zum Abruf bereit.