Niedrigere Steuersätze — aber höhere Steuern

Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung.

Nach der Eini­gung im Ver­mitt­lungs­aus­schuss wird die drit­ten Stu­fe der Steu­er­re­form teil­wei­se nach 2004 vor­ge­zo­gen. Die ver­blei­ben­de Redu­zie­rung der Steu­er­sät­ze erfolgt dann 2005, so wie dies ohne­hin schon im Gesetz stand. Aller­dings ent­hält die Eini­gung zahl­rei­che Maß­nah­men zur Gegen­fi­nan­zie­rung. So wird es zwar im nächs­ten Jahr für die meis­ten Steu­er­pflich­ti­gen den­noch eine gewis­se Ent­las­tung geben.

Da die Gegen­fi­nan­zie­rungs­maß­nah­men aber dau­er­haft gel­ten, also auch über das Jahr 2004 hin­aus, führt dies mit­tel­fris­tig zu einer wei­te­ren Steu­er­erhö­hung, da die Redu­zie­rung der Steu­er­sät­ze ab 2005 schon lan­ge Gesetz war — aber ohne die Gegen­fi­nan­zie­rungs­maß­nah­men. Die Steu­er­sät­ze für 2003 und die fol­gen­den Jah­re sehen nun wie folgt aus:

2003 2004 2005
Ein­gangs­steu­er­satz 19,9 % 16 % 15 %
Spit­zen­steu­er­satz 48,5 % 45 % 42 %
Grund­frei­be­trag (in Euro) 7.235 7.664 7.664