Niedrigere Steuersätze — aber höhere Steuern
Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss wird die dritten Stufe der Steuerreform teilweise nach 2004 vorgezogen. Die verbleibende Reduzierung der Steuersätze erfolgt dann 2005, so wie dies ohnehin schon im Gesetz stand. Allerdings enthält die Einigung zahlreiche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. So wird es zwar im nächsten Jahr für die meisten Steuerpflichtigen dennoch eine gewisse Entlastung geben.

Da die Gegenfinanzierungsmaßnahmen aber dauerhaft gelten, also auch über das Jahr 2004 hinaus, führt dies mittelfristig zu einer weiteren Steuererhöhung, da die Reduzierung der Steuersätze ab 2005 schon lange Gesetz war — aber ohne die Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Die Steuersätze für 2003 und die folgenden Jahre sehen nun wie folgt aus:
| 2003 | 2004 | 2005 | |
| Eingangssteuersatz | 19,9 % | 16 % | 15 % |
| Spitzensteuersatz | 48,5 % | 45 % | 42 % |
| Grundfreibetrag (in Euro) | 7.235 | 7.664 | 7.664 |
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler