Geringerer Sparerfreibetrag ab 2004

Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Reduzierung der Steuersätze bei der Einkommensteuer sinken die Sparerfreibeträge ab 2004.

Um die Redu­zie­rung der Steu­er­sät­ze im kom­men­den Jahr zu finan­zie­ren, wer­den zahl­rei­che Aus­nah­me­re­ge­lun­gen und Frei­be­trä­ge im Steu­er­recht gestri­chen oder gekürzt. In Anleh­nung an die Koch-Stein­brück-Vor­schlä­ge betrifft das auch den Spa­rer­frei­be­trag, der ab dem kom­men­den Jahr nur noch 1.370 Euro statt bis­her 1.550 Euro für Ledi­ge und 2.740 Euro statt 3.100 Euro für Ver­hei­ra­te­te beträgt. Sie soll­ten sich daher auch über die Anpas­sung Ihrer Frei­stel­lungs­auf­trä­ge im kom­men­den Jahr Gedan­ken machen.