Änderungen auch für Familien

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.

Durch die Anhe­bung des Grund­frei­be­trags (steu­er­frei­es Exis­tenz­mi­ni­mum) steigt auch die kin­der­geld­schäd­li­che Ein­kom­mens­gren­ze von 7.188 auf 7.680 Euro. Lie­gen die Ein­künf­te eines voll­jäh­ri­gen Kin­des über die­sem Grenz­be­trag, so wird kein Kin­der­geld mehr für das Kind gezahlt.

Ana­log wird auch die Ein­kom­mens­gren­ze beim Unter­halts­frei­be­trag von 7.188 auf 7.680 Euro ange­ho­ben. Außer­dem ent­fällt ab 2004 der Haus­halts­frei­be­trag und wird durch einen Ent­las­tungs­be­trag für ech­te Allein­er­zie­hen­de in Höhe von 1.308 Euro ersetzt.