Höhere Erbschaftsteuer für Unternehmen

Der Kompromiss zur Gegenfinanzierung der Steuerreform enthält auch eine bisher kaum beachtete Steuererhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Mit dem noch nicht offi­zi­ell ver­kün­de­ten, aber bereits von Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­de­ten Haus­halts­be­gleit­ge­setz 2004 ist auch das Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er­ge­setz geän­dert wor­den. Ins­be­son­de­re wur­de der Frei­be­trag für Betriebs­ver­mö­gen von 256.000 auf 225.000 Euro redu­ziert, und das dar­über hin­aus gehen­de Betriebs­ver­mö­gen wird nicht mehr mit 60 %, son­dern zukünf­tig mit 65 % zur Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er her­an­ge­zo­gen.

Beson­ders bedau­er­lich ist, dass von die­ser Steu­er­erhö­hung wie­der ein­mal beson­ders mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men betrof­fen sind, die ohne­hin beim Betriebs­über­gang auf die nächs­te Genera­ti­on beson­de­re Belas­tun­gen bewäl­ti­gen müs­sen. Mit die­ser Ände­rung wird der Bun­des­kanz­ler Fir­men­in­ha­ber wie Theo Mül­ler sicher nicht dazu über­re­den kön­nen, von der Umsied­lung in die Schweiz abzu­se­hen.