Förderung von Unternehmensberatung

Existenzgründer und Kleinunternehmer können eine Förderung für die Unternehmensberatung auch durch den Steuerberater erhalten.

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le gewährt Zuschüs­se zu exter­nen Unter­neh­mens­be­ra­tungs­kos­ten. Geför­dert wer­den nach den “Richt­li­ni­en über die För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men” betriebs­wirt­schaft­li­che Bera­tun­gen von Exis­tenz­grün­dern sowie klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und der Frei­en Beru­fe.

Die Leit­stel­le für Gewer­be­för­de­rungs­mit­tel des Bun­des, die für die Ent­ge­gen­nah­me der För­de­rungs­an­trä­ge zustän­dig ist, hat klar­ge­stellt, dass Steu­er­be­ra­ter als Bera­ter für das För­der­pro­gramm aus­drück­lich zuge­las­sen sind. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen auf der Web­site der Leit­stel­le abge­ru­fen wer­den. Dort sind auch die För­der­richt­li­ni­en ver­öf­fent­licht, die über Art und Höhe der För­de­rung genau­er Auf­schluss geben.