Kürzungen beim Betriebsausgabenabzug

Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.

Zwar wird der Tarif für die Ein­kom­men­steu­er ab 2004 spür­bar gesenkt, die Poli­tik denkt bei der Gegen­fi­nan­zie­rung aller­dings weni­ger an Aus­ga­ben­kür­zung, son­dern eher an die Aus­deh­nung der Steu­er­pflicht. Daher sind ab die­sem Jahr Bewir­tungs­auf­wen­dun­gen nur noch zu 70 % statt bis­her 80 % als Betriebs­aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den. Auch betrieb­lich ver­an­lass­te Geschenkauf­wen­dun­gen sind nur noch bis zu einer Höhe von 35 Euro statt 40 Euro als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.