Entfernungspauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.
Der Steuertarif bei der Einkommensteuer ist zum Jahreswechsel deutlich gesenkt worden. Zur Finanzierung der vorgezogenen Steuerreform werden aber zahlreiche Möglichkeiten zum Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug gestrichen. Arbeitnehmer dürften wohl in besonderem Maße von der reduzierten Entfernungspauschale betroffen sein, die nun einheitlich 30 Cent pro Entfernungskilometer beträgt. Die Unterscheidung nach den ersten zehn und den weiteren Kilometern entfällt, und für Flugreisen gilt die Entfernungspauschale nach wie vor nicht. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird gekürzt von bisher 1.044 Euro auf nunmehr 920 Euro.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer