Haushaltsbegleitgesetz 2004 für Vermieter
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.
Soweit die Miete für eine Wohnung oder ein Haus weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt, musste die Nutzungsüberlassung bisher in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. In Zukunft beträgt diese “Mindestmiete” 56 %. Besonders unter Familienangehörigen sind solche vergünstigten Mietverhältnisse sehr verbreitet. Soweit Sie ebenfalls eine Wohnung zu günstigen Konditionen vermieten, sollten Sie daher in jedem Fall den Mietzins mit dem örtlichen Mietspiegel vergleichen und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen, damit Ihnen der volle Werbungskostenabzug erhalten bleibt.
Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer wurde außerdem die degressive AfA für Wohngebäude gesenkt. Bei einer Herstellung oder Anschaffung nach dem 31. Dezember 2003 gelten als Abschreibungssätze für die ersten zehn Jahre 4 %, in den folgenden 8 Jahren 2,5 % und für die verbleibenden 32 Jahre 1,25 %. Ebenfalls reduziert wurden die erhöhten AfA-Sätze für Baudenkmäler und für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Diese betragen zukünftig nur noch 9 % für die ersten 8 Jahre und 7 % für 4 weitere Jahre.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen