Reduzierter Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen

Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.

Unter den zahl­rei­chen Maß­nah­men zur Gegen­fi­nan­zie­rung der redu­zier­ten Ein­kom­men­steu­er­ta­ri­fe hat auch der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Lebens­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu lei­den. Die­se Bei­trä­ge sind näm­lich ab 2004 nur noch zu 88 % als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen zu berück­sich­ti­gen. Vor­aus­set­zung für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug bleibt wei­ter­hin eine Min­dest­lauf­zeit von 12 Jah­ren.