Steuernummer bei Dauerrechnungen
Steuernummern müssen bei Dauerrechnungen nur in solchen Verträgen enthalten sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden.
Seit dem 1. Januar 2004 muss jede Rechnung unter anderem die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers enthalten, damit der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist. Der Bundesfinanzminister hat jetzt bestimmt, dass es bei Dauerrechnungen nicht notwendig ist, dass der zugrunde liegende Altvertrag um die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergänzt wird. Ein nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossener Vertrag muss jedoch eine Steuernummer enthalten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer