Mögliche Rechtswidrigkeit der Telekom-Gratistarife

Die von der Deutschen Telekom AG angebotenen Tarife “Aktiv Plus xxl (neu)” und “AktivPlus basis calltime 120” sind möglicherweise wettbewerbswidrig.

Die von der Regu­lie­rungs­be­hör­de für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on und Post gegen­über der Deut­schen Tele­kom AG geneh­mig­ten Tari­fe “Aktiv Plus xxl (neu)” und “AktivP­lus basis call­time 120” sind mög­li­cher­wei­se wett­be­werbs­wid­rig und damit auch rechts­wid­rig. Bei “Aktiv Plus xxl (neu)” kön­nen Kun­den gegen eine monat­li­che Zusatz­ge­bühr von 3,58 Euro am Wochen­en­de sowie an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen kos­ten­los Gesprä­che füh­ren. Bei “AktivP­lus basis call­time 120” wird für 1,47 Euro zusätz­li­ches Ent­gelt ein Frei­kon­tin­gent von 120 Minu­ten erwor­ben.

Nach Auf­fas­sung des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln unter­schrei­ten die Ver­bin­dungs­kos­ten bei die­sen Tari­fen die übli­chen Ver­bin­dungs­kos­ten erheb­lich. Das Gericht ord­ne­te daher am 12. Dezem­ber 2003 die Aus­set­zung die­ser Tari­fe an, nach­dem Arcor und 01051 Telecom Wider­sprü­che gegen die behörd­li­che Geneh­mi­gung ein­ge­legt hat­ten. Aller­dings hob das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter schon weni­ge Tage spä­ter die­se Ent­schei­dung vor­läu­fig wie­der auf.

Bis auf wei­te­res darf die Deut­sche Tele­kom die­se Tari­fe damit zwar wei­ter­hin anbie­ten. Ob die Kun­den aber auch dau­er­haft von die­sem Ange­bot pro­fi­tie­ren kön­nen, ist damit aber noch lan­ge nicht ent­schie­den. Die­se Ent­schei­dung fällt erst im Ver­fah­ren vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt.