Geschäftsführerkündigung braucht keine Begründung

Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.

Zur ordent­li­chen Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges eines GmbH-Geschäfts­füh­rers bedarf es kei­ner geson­der­ten Begrün­dung. Es genügt, dass die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung kei­ne wei­te­re Geschäfts­füh­rung durch den betrof­fe­nen Geschäfts­füh­rer wünscht. Der Bun­des­ge­richts­hof ver­warf daher das Urteil der Vor­in­stan­zen, die eine unbe­grün­de­te Kün­di­gung als sit­ten­wid­rig ansa­hen. Es sei, so die Bun­des­rich­ter, Aus­druck des beson­de­ren Ver­trau­ens- und Ver­trags­ver­hält­nis­ses zwi­schen dem Geschäfts­füh­rer und den Gesell­schaf­tern, dass eine sol­che Kün­di­gung ihre Recht­fer­ti­gung “in sich trägt”. Soweit die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, kann die Kün­di­gung daher nicht ange­grif­fen wer­den.