Geschäftsführerkündigung braucht keine Begründung
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers bedarf es keiner gesonderten Begründung. Es genügt, dass die Gesellschafterversammlung keine weitere Geschäftsführung durch den betroffenen Geschäftsführer wünscht. Der Bundesgerichtshof verwarf daher das Urteil der Vorinstanzen, die eine unbegründete Kündigung als sittenwidrig ansahen. Es sei, so die Bundesrichter, Ausdruck des besonderen Vertrauens- und Vertragsverhältnisses zwischen dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern, dass eine solche Kündigung ihre Rechtfertigung “in sich trägt”. Soweit die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kündigung daher nicht angegriffen werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform