Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Um den Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes vornehmen zu können, müssen Sie das Darlehen gezielt dem vermieteten Teil zuordnen.

Haben Sie für die Anschaf­fung eines gemischt genutz­ten Gebäu­des ein Dar­le­hen auf­ge­nom­men, kön­nen Sie mög­li­cher­wei­se die Schuld­zin­sen als Wer­bungs­kos­ten abset­zen. Vor­aus­set­zung für die­sen Schuld­zin­sen­ab­zug bei einem teil­wei­se fremd ver­mie­te­ten und teil­wei­se selbst genutz­ten Gebäu­de ist, dass Sie das Dar­le­hen gezielt dem ver­mie­te­ten Teil zuord­nen und den selbst genutz­ten Abschnitt des Gebäu­des teil­wei­se oder voll­stän­dig mit vor­han­de­nen Eigen­mit­teln finan­ziert haben.

Dabei genügt nicht die Zuord­nung an sich — Sie müs­sen viel­mehr objek­tiv nach­prüf­bar dar­le­gen, dass die Dar­le­hens­va­lu­ta und damit auch die für das Dar­le­hen gezahl­ten Zin­sen tat­säch­lich zur Finan­zie­rung des ver­mie­te­ten Gebäu­de­teils ver­wen­det wor­den sind. Ver­mei­den Sie daher eine Misch­fi­nan­zie­rung des gesam­ten Gebäu­des mit Eigen- und Fremd­mit­teln! Eine Misch­fi­nan­zie­rung führt näm­lich dazu, dass die Fremd­mit­tel nicht allein dem ver­mie­te­ten Gebäu­de­teil zuge­ord­net wer­den kön­nen.