Existenzgründung durch Geschäftsübernahme

Sich selbstständig machen, heißt nicht zwangsläufig, ein völlig neues Unternehmen zu gründen.

Um selbst­stän­dig zu wer­den, müs­sen Sie nicht immer ein völ­lig neu­es Unter­neh­men grün­den. Sie kön­nen auch ein schon bestehen­des Geschäft über­neh­men. Dies bie­tet sich vor allem dann an, wenn ein Unter­neh­mer kei­nen Nach­fol­ger hat. Eine Geschäfts­über­nah­me erleich­tert in der Regel den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit, da neben den Geschäfts­räu­men, einem Lager und Geschäfts­be­zie­hun­gen vor allem bereits die Kun­den vor­han­den sind.

Jedoch gibt es auch hier nicht nur posi­ti­ve Aspek­te — eine Geschäfts­über­nah­me birgt ande­re Risi­ken. Die Über­ga­be der Fir­ma an einen Nach­fol­ger ver­läuft sel­ten gänz­lich rei­bungs­los. Emp­feh­lens­wert ist es daher, sich bei einer Geschäfts­über­nah­me, von einem Steu­er­be­ra­ter oder Anwalt beglei­ten zu las­sen. Nicht etwa des­halb, weil es zu steu­er­li­chen und recht­li­chen Pro­ble­men kom­men wür­de, son­dern schlicht und ergrei­fend, weil immer wie­der per­sön­li­che Miss­ver­ständ­nis­se und Fehl­ein­schät­zun­gen vor­kom­men, bei denen eine neu­tra­le und außen ste­hen­de Per­son hilf­reich sein kann.