Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern

Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.

Als Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie für die Steu­er­ver­säum­nis­se Ihrer GmbH in Anspruch genom­men wer­den, denn in ers­ter Linie sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass Per­so­nal vor­han­den ist, das der Erle­di­gung der steu­er­li­chen Pflich­ten der GmbH nach­kommt. Des­wei­te­ren tra­gen Sie dafür die Ver­ant­wor­tung, dass die­ses Per­so­nal aus­rei­chend qua­li­fi­ziert ist und sei­ne Auf­ga­ben in ange­mes­se­ner Art und Wei­se erfüllt. Selbst wenn Sie einen Steu­er­be­ra­ter enga­gie­ren, trifft Sie die Pflicht, sich zu ver­ge­wis­sern, dass die­ser die über­tra­ge­nen Auf­ga­ben ord­nungs­mäß erle­digt.