Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.
Als Geschäftsführer können Sie für die Steuerversäumnisse Ihrer GmbH in Anspruch genommen werden, denn in erster Linie sind Sie dafür verantwortlich, dass Personal vorhanden ist, das der Erledigung der steuerlichen Pflichten der GmbH nachkommt. Desweiteren tragen Sie dafür die Verantwortung, dass dieses Personal ausreichend qualifiziert ist und seine Aufgaben in angemessener Art und Weise erfüllt. Selbst wenn Sie einen Steuerberater engagieren, trifft Sie die Pflicht, sich zu vergewissern, dass dieser die übertragenen Aufgaben ordnungsmäß erledigt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags