Zustellung von Steuerbescheiden

Wird ein Briefumschlag der Finanzverwaltung vom Rechenzentrum zentral versandt, so ergibt sich aus dem Codierstreifen auf den Bescheiden sowohl die Art als auch die Anzahl der versandten Steuerbescheide.

Wer eine Post­sen­dung des Finanz­am­tes erhält, der soll­te genau den Inhalt des Brief­um­schla­ges prü­fen. Andern­falls kön­nen wich­ti­ge Rechts­be­helfs­fris­ten ver­säumt wer­den. Wird eine Brief­sen­dung vom Rechen­zen­trum der Finanz­ver­wal­tung ver­sandt, so ergibt sich aus dem Codier­strei­fen auf den Beschei­den sowohl die Art als auch die Anzahl der ver­sand­ten Steu­er­be­schei­de.

Wer also eine Brief­sen­dung mit Steu­er­be­schei­den erhal­ten hat, der kann nicht behaup­ten, ein bestimm­ter Steu­er­be­scheid habe gefehlt. Die gene­rel­le rech­ne­ri­sche Struk­tu­rie­rung des Zen­tral­rech­ners gewähr­leis­tet die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit der in dem Codier­strei­fen ver­schlüs­sel­ten Infor­ma­tio­nen. Ein Steu­er­pflich­ti­ger, der den Zugang eines Ver­lust­ab­zugs­be­schei­des in einem gan­zen Paket von Ein­kom­men­steu­er­be­schei­den bestrit­ten hat­te, wur­de somit eines Bes­se­ren belehrt.