Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die ungleiche Behandlung von Unternehmern, Freiberuflern und Land- und Forstwirten bei der Gewerbesteuer verfassungskonform ist.

Die Rich­ter am Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richt in Han­no­ver blei­ben hart­nä­ckig. Sie haben dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt jetzt zum drit­ten Male die Fra­ge nach der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­er­trag­steu­er vor­ge­legt. Die bei­den vor­an­ge­gan­ge­nen Vor­la­ge­be­schlüs­se waren als unzu­läs­sig ver­wor­fen wor­den.

Die Rich­ter, die den Vor­la­ge­be­schluss erlas­sen haben, sehen eine Ungleich­be­hand­lung dar­in, dass nur gewerb­lich täti­ge Unter­neh­mer der Gewer­be­steu­er unter­lie­gen nicht aber Frei­be­ruf­ler und Land- und Forst­wir­te. Dar­in lie­ge eine ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu recht­fer­ti­gen­de Ungleich­be­hand­lung. Damit besteht erneut die Chan­ce, dass die Gewer­be­steu­er end­lich “gekippt” wird.