Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer

Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.

Für die Berech­nung der durch­schnitt­li­chen Zahl der Arbeit­neh­mer sind auch Per­so­nen mit­zu­zäh­len, die nur kurz­fris­tig oder in gerin­gem Umfang und gegen gerin­gen Arbeits­lohn beschäf­tigt wer­den. Die von den Teil­zeit­kräf­ten geleis­te­te Arbeit wird dabei auf Voll­zeit­kräf­te umge­rech­net. Der zeit­li­che Umfang der Beschäf­ti­gung ist für die Berech­nung der Arbeit­neh­mer­zahl im Hin­blick auf die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge ohne Bedeu­tung. Des­halb zäh­len hier Teil­zeit­be­schäf­tig­te und Kurz­ar­bei­ter wie voll­be­schäf­tig­te Arbeit­neh­mer.