Kein Zwangsgeld gegen Testamentsvollstrecker

Ein Testamentsvollstrecker kann nicht durch das Nachlassgericht kontrolliert oder mit einem Zwangsgeld bedroht werden.

Ein Tes­ta­ments­voll­stre­cker voll­zieht den letz­ten Wil­len des Erb­las­sers. Dabei unter­steht er grund­sätz­lich kei­ner Kon­trol­le durch das Nach­lass­ge­richt. Die­ses kann somit kei­ne Zwangs­mit­tel gegen einen Tes­ta­ments­voll­stre­cker ver­hän­gen, der sei­nen Pflich­ten nicht aus­rei­chend nach­kommt.

Das Ober­lan­des­ge­richt Zwei­brü­cken hob daher ein bereits ver­häng­tes Zwangs­geld auf, mit dem eine Rech­nungs­le­gung durch den Tes­ta­ments­voll­stre­cker erreicht wer­den soll­te. Die Rich­ter erklär­ten, dass das Nach­lass­ge­richt nur in den gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Fäl­len die Auf­ga­ben­er­le­di­gung des Voll­stre­ckers prü­fen darf.