Kein Zwangsgeld gegen Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker kann nicht durch das Nachlassgericht kontrolliert oder mit einem Zwangsgeld bedroht werden.
Ein Testamentsvollstrecker vollzieht den letzten Willen des Erblassers. Dabei untersteht er grundsätzlich keiner Kontrolle durch das Nachlassgericht. Dieses kann somit keine Zwangsmittel gegen einen Testamentsvollstrecker verhängen, der seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob daher ein bereits verhängtes Zwangsgeld auf, mit dem eine Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker erreicht werden sollte. Die Richter erklärten, dass das Nachlassgericht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Aufgabenerledigung des Vollstreckers prüfen darf.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen