Lebensversicherung mit eigenem Deckungsstock

Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.

Letzt­ma­lig in die­sem Jahr kön­nen Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge abge­schlos­sen wer­den, die völ­lig steu­er­frei blei­ben, wenn sie einen Todes­fall­schutz von min­des­tens 60 % der Deckungs­bei­trags­sum­me gewäh­ren, min­des­tens 12 Jah­re lau­fen und für min­des­tens 5 Jah­re Bei­trä­ge gezahlt wer­den. Nur: Der Abschluss von Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ist von der Ertrags­sei­te her nicht beson­ders attrak­tiv. Das liegt dar­an, dass die Akti­en­quo­ten inner­halb des Deckungs­stocks durch das Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz auf 30 % begrenzt sind. Mit einem guten Akti­en­fonds kann eine Lebens­ver­si­che­rung in Nor­mal­zei­ten nicht kon­kur­rie­ren.

Für ver­mö­gen­de Akti­en­be­sit­zer ab einem Depot­wert von 500.000 Euro (wegen der ent­ste­hen­den Kos­ten) besteht die Mög­lich­keit, einen eige­nen Deckungs­stock zu kre­ieren und damit die steu­er­li­chen Vor­tei­le einer Lebens­ver­si­che­rung mit den bes­se­ren Ren­di­ten eines Akti­en­fonds zu ver­bin­den. Das geht so: Das vor­han­de­ne Akti­en­ver­mö­gen wird in einen Ver­si­che­rungs­man­tel bei einem Ver­si­che­rer ein­wand­frei­er Boni­tät nach luxem­bur­ger oder liech­ten­stei­ner Auf­sichts­recht wegen der dor­ti­gen libe­ra­len Anla­ge­vor­schrif­ten ein­ge­bracht. Die Ver­si­che­rung wird Depot­in­ha­ber und beauf­tragt die kon­to­füh­ren­de Bank als Depot­bank das Deckungs­stock­ver­mö­gen gemäß den mit dem Kun­den ver­ein­bar­ten Anla­ge­richt­li­ni­en zu ver­wal­ten (fonds­ge­bun­de­ne Lebens­ver­si­che­rung). Die Bei­trags­dau­er von 5 Jah­ren wird dadurch erreicht, dass das vor­han­de­ne Akti­en­de­pot in 5 Raten umge­bucht wird. Über das Ver­mö­gen darf dann der Kun­de 12 Jah­re nicht ver­fü­gen.

Neben den Vor­tei­len bei der Ein­kom­men­steu­er bestehen auch Vor­tei­le bei der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er, zum Bei­spiel bei der Über­tra­gung auf Kin­der im Wege der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge. Aller­dings hat die­se Kon­struk­ti­on auch ihren Preis. Es fal­len Abschluss­kos­ten an, die ver­han­del­bar sind. Außer­dem ent­nimmt der Ver­si­che­rer dem Depot eine lau­fen­de jähr­li­che Gebühr, es muss eine Prä­mie für den Todes­fall­schutz ent­rich­tet wer­den, und es fal­len wei­ter­hin die lau­fen­den Bank­ge­büh­ren an. Bei den jet­zi­gen Akti­en­kur­sen ist das sicher kein Geschäft. Aber wer heu­te in Akti­en inves­tiert, der setzt auf lang­fris­tig (min­des­tens 12 Jah­re Lauf­zeit der Ver­si­che­rung) stei­gen­de Kur­se.