Pause beim Steuerformular EÜR

Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.

Durch das Klein­un­ter­neh­mer­för­de­rungs­ge­setz ist bestimmt wor­den, dass ab 2004 Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nun­gen auf einem amt­li­chen For­mu­lar erklärt wer­den müs­sen. Gegen die­ses For­mu­lar sind die Steu­er­be­ra­ter und ihre Berufs­or­ga­ni­sa­tio­nen von Anfang an Sturm gelau­fen. Die Kri­tik lau­tet, das For­mu­lar ist viel zu kom­pli­ziert!

Der Finanz­mi­nis­ter ver­sprach, dass der Auf­wand für die Erstel­lung der Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung nicht grö­ßer sei als bis­her, da kei­nes­wegs alle Punk­te des Vor­drucks aus­ge­füllt wer­den, son­dern nur jene, die schon bis­her in einer kor­rek­ten Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung anzu­ge­ben waren. Außer­dem wer­de mit Hoch­druck an einer Ver­bes­se­rung des For­mu­lars gear­bei­tet. Zunächst hat­te die Finanz­ver­wal­tung nur teil­wei­se ein­ge­lenkt. Bei Kleinst­un­ter­neh­men, deren Betriebs­ein­nah­men in der Sum­me unter der Gren­ze von 17.500 Euro lie­gen, woll­te die Finanz­ver­wal­tung auf das Aus­fül­len des For­mu­lars ver­zich­ten.

Doch die Steu­er­be­ra­ter blie­ben hart, sie for­der­ten: “Das EÜR-For­mu­lar muss weg.” In der Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 30. Sep­tem­ber 2004 wur­de dann beschlos­sen, dass man auf die Abga­be des For­mu­lars EÜR für 2004 ganz ver­zich­tet. Doch auf­ge­scho­ben ist nicht auf­ge­ho­ben, wor­auf der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band in einer Pres­se­mit­tei­lung hin­weist. Für die Finanz­ver­wal­tung hat das For­mu­lar eine gro­ße Bedeu­tung, weil sie durch die maschi­nel­le Aus­wer­tung der For­mu­la­re ver­läss­li­che Daten für Betriebs­ver­glei­che erhält. Es kön­nen dann gezielt die Betrie­be geprüft wer­den, die von den Ver­gleichs­da­ten abwei­chen.