Navigationsgerät im Geschäftsfahrzeug

Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.

Vie­le Geschäfts­fahr­zeu­ge ver­fü­gen heu­te über ein Navi­ga­ti­ons­ge­rät. Nach Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung sind die Anschaf­fungs­kos­ten für ein Navi­ga­ti­ons­ge­rät in die 1 %-Rege­lung ein­zu­be­zie­hen. Jetzt hat das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf ent­schie­den, dass ein Navi­ga­ti­ons­ge­rät ein Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rät ist.

Dies hat zur Fol­ge, dass für Arbeit­neh­mer die Kos­ten für ein sol­ches Gerät nicht in die 1 %-Rege­lung ein­zu­be­zie­hen sind. Die Nut­zungs­be­steue­rung fällt also nied­ri­ger aus. Aus Grün­den der Gleich­be­hand­lung muss dies auch für Unter­neh­mer gel­ten, wel­che die Pri­vat­nut­zung als Pri­vat­ent­nah­me zu ver­steu­ern haben. Zwar sind dies gute Nach­rich­ten für alle Steu­er­pflich­ti­gen, aber es muss noch der Bun­des­fi­nanz­hof abschlie­ßend über die­se Fra­ge ent­schei­den.