Neue Sachbezugswerte und Pauschbeträge für 2005

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2005 ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.

Auch für 2005 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um wie­der die Sach­be­zugs­ver­ord­nung geän­dert. Dadurch wird der Ver­pfle­gungs­wert für 2005 um monat­lich 2,55 Euro erhöht. Der Wert eines Mit­tag- oder Abend­essens beträgt jetzt 2,61 Euro und der Wert eines Früh­stücks 1,46 Euro. Die­se Wer­te sind sowohl für die freie oder ver­bil­lig­te Abga­be von Mahl­zei­ten als auch für Kan­ti­nen­mahl­zei­ten und die Bewer­tung von Essens­mar­ken von Bedeu­tung. Bei Essens­mar­ken kön­nen die Wer­te aller­dings nur dann ver­wen­det wer­den, wenn deren Ver­rech­nungs­wert den amt­li­chen Sach­be­zugs­wert um nicht mehr als 3,10 Euro über­steigt. Die Wer­te gel­ten übri­gens genau­so im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung.

Eben­falls erhöht wur­den die Sach­be­zugs­wer­te für freie Unter­kunft. Die­se betra­gen jetzt 6,47 Euro in West­deutsch­land und 5,93 Euro in Ost­deutsch­land pro Tag für die Ein­zel­un­ter­brin­gung. Wei­ter­hin hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um auch neue Pausch­be­trä­ge für unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben fest­ge­legt, die im BMF-Schrei­ben vom 11. Novem­ber 2004 nach­zu­le­sen sind.