Testierunfähigkeit bei Alkoholikern

Ein Alkoholabhängiger kann testierunfähig sein, wodurch sein Testament nichtig ist.

Eine Alko­hol­ab­hän­gig­keit kann zu einer ein­ge­schränk­ten Wil­lens­bil­dung und damit zur Tes­tier­un­fä­hig­keit füh­ren. Das Baye­ri­sche Obers­te Lan­des­ge­richt erklär­te näm­lich auf der Grund­la­ge eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens das Tes­ta­ment eines Alko­ho­li­kers für unwirk­sam. Die­ser änder­te sei­nen letz­ten Wil­len, nach­dem er bereits wegen der auf­ge­tre­te­nen Sym­pto­me alko­ho­li­scher Bewusst­seinstrü­bung betreut wur­de.

Das Gericht kam daher zu der Über­zeu­gung, dass eine eige­ne und freie Wil­lens­bil­dung nach der lang­jäh­ri­gen Abhän­gig­keit nicht mehr anzu­neh­men ist. Die Trag­wei­te sei­ner Ent­schei­dung, so die Rich­ter, sei dem Tes­tie­ren­den im Zeit­punkt sei­ner Ent­schei­dung nicht klar gewe­sen. Die Ent­er­bung des über fünf­zehn Jah­re als Erbe vor­ge­se­he­nen Halb­bru­ders war somit nich­tig.