Das Alterseinkünftegesetz

Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat mit sei­nem Urteil vom 6. März 2002 ange­pran­gert, dass die Besteue­rung von Beam­ten­pen­sio­nen und der Ren­ten aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nicht ein­heit­lich erfolgt. Um die­sen Unter­schied und die dar­aus resul­tie­ren­de Ungleich­be­hand­lung zu behe­ben, wur­de das Alters­ein­künf­te­ge­setz erlas­sen, das inso­weit für eine ver­fas­sungs­kon­for­me und homo­ge­ne Rege­lung sorgt.

Das Alters­ein­künf­te­ge­setz ver­folgt das Ziel, den Über­gang zu einer ein­heit­li­chen, nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung aller Alters­ein­künf­te zu voll­zie­hen. Die­ser Über­gang kann natür­lich nicht von heu­te auf mor­gen gesche­hen, viel­mehr ist eine schritt­wei­se Anpas­sung bis zum Jahr 2040 geplant. Erst zu die­sem Zeit­punkt wird eine 100-pro­zen­ti­ge Besteue­rung der Ren­ten erfol­gen.

Mit dem Jah­res­wech­sel 2004/2005 tritt bereits die ers­te Stu­fe der Ver­ein­heit­li­chung ein. Auf der einen Sei­te wird eine ange­mes­se­ne Alters­vor­sor­ge steu­er­lich frei­ge­stellt: Auf­wen­dun­gen für die gesetz­li­che und pri­va­te Alters­vor­sor­ge wer­den ab 2005 schritt­wei­se steu­er­lich ent­las­tet. Auf der ande­ren Sei­te gilt für Alters­ein­künf­te eine regu­lä­re Besteue­rung, denn die Ren­ten­aus­zah­lun­gen wer­den nach dem oben erwähn­ten Über­gangs­zeit­raum bis zum Jahr 2040 voll­stän­dig steu­er­pflich­tig. Das Prin­zip hin­ter dem Alters­ein­künf­te­ge­setz ist ein­fach, sei­ne Umset­zung und Rea­li­sie­rung wegen der zahl­rei­chen Über­gangs­re­ge­lun­gen jedoch sehr kom­pli­ziert.

Die Umset­zung erfolgt der­ge­stalt, dass gesetz­li­che und pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rer ihre Aus­zah­lun­gen an Rent­ner künf­tig einer zen­tra­len Stel­le mel­den, die die­se Daten an die zustän­di­gen Finanz­äm­ter wei­ter­ge­ben. Damit wer­den auch die Ren­ten­ein­künf­te und Erträ­ge aus Ver­si­che­run­gen trans­pa­rent. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Ände­run­gen fin­den Sie in den Bei­trä­gen